Am Mittwoch, dem 3. April 2024, haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, erstmals Sonderabfälle aus ihren Haushalten im Werkhof Aarau an der Neumattstrasse 45 abzugeben. Diese Dienstleistung steht von 9.00 bis 14.00 Uhr zur Verfügung.
Folgende Stoffe werden angenommen:
- Altöl und Speiseöl
- Farben, Lacke, Klebstoffe, Harze, Wachse lösungsmittelharzig
- Dispersionsfarben
- Säure und Laugen
- Lösungsmittel, Aceton, Benzin, Nitroverdünner, Terpentin usw.
- Reinigungsmittel
- Fotochemikalien
- Schädlingsbekämpfungsmittel, Pflanzenschutzmittel
- Spraydosen
- Bleiakkumulatoren und Haushaltbatterien
- Leuchtstoffröhren uns Sparlampen
- Medikamente
- Quecksilberhaltige Abfälle, Fibermesser, Thermometer
- Chemikalien
- Unbekannte Chemikalien
- Mit gefährlichen Stoffen verunreinigte Leergebinde und Gegenstände
Folgende Stoffe werden nicht angenommen:
- Sprengstoffe und Munition (bitte bei der nächsten Polizeistelle abgeben)
- Tierkadaver (BBG AG Muhenstrasse 56, 5036 Oberentfelden)
- Elektroschrott und Elektrogeräte (Verkaufsstellen)
Der Werkhof bittet die Bürgerinnen und Bürger darum, die zu entsorgenden Stoffe oder Abfälle in ihren jeweiligen Original-Gebinden abzugeben und nicht zu mischen oder umzuleeren.