Der Regierungsrat berücksichtigt in seinem Entwurf zur Umsetzung der gemeinsam erarbeiteten Mustervorschriften für Gebäude im Energiebereich die unumstrittenen Elemente der im Jahr 2020 von der Bevölkerung abgelehnten Revision des Energiegesetzes. Massnahmen wie Vorgaben zur Eigenstromproduktion und weitere Anforderungen, die möglicherweise zur Ablehnung des damaligen Entwurfs geführt haben könnten, werden nicht aufgegriffen.
Die UBV-Kommission unterstützt die Teilrevision des Energiegesetzes grundsätzlich mit grosser Mehrheit, wie ein Schreiben des Kantons mitteilt. Ein Antrag, auf die Meldepflicht beim Ersatz einer Heizung oder eines Elektroboilers zu verzichten, fand jedoch in der Kommission keine Zustimmung. Ebenfalls abgelehnt wurden Anträge für eine Sanierungspflicht innerhalb von 15 Jahren für rein elektrisch beheizte Boiler sowie für einen höheren Anteil erneuerbarer Energie nach dem Einbau einer neuen Heizung. Lediglich der Antrag auf Verzicht auf die vom Regierungsrat vorgeschlagene Pflicht zur Automation von Gewerbe- und Industriegebäuden erhielt in der UBV-Kommission eine Mehrheit.
Hochwasserschutz für die Gemeinde Uerkheim
Uerkheim war in den letzten Jahren wiederholt von Hochwasserereignissen betroffen. Durch den Bau eines Hochwasserrückhaltebeckens und einem Teilausbau der Uerke im Dorf soll das Siedlungsgebiet von Uerkheim zukünftig besser vor solchen Ereignissen geschützt werden. Zusätzlich sind Revitalisierungsmassnahmen an der Uerke und am Katzenhaldenbächli geplant. Die Gesamtkosten des Projekts belaufen sich auf gut 12 Millionen Franken, wovon etwa ein Drittel vom Kanton getragen wird. Der Bund, die Gemeinde Uerkheim und die Aargauische Gebäudeversicherung beteiligen sich ebenfalls an der Finanzierung, wobei 550'000 Franken aus der Strassenkasse beigesteuert werden sollen. Die Mitglieder der UBV-Kommission haben einstimmig dem Kredit zugestimmt.