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Buchs AG
13.12.2025
10.12.2025 04:38 Uhr

Wer haftet auf herrenlosen Wegen? Buchs nimmt potenziell herrenlose Parzellen unter die Lupe

Bild: Aarau24 / Alec Nedic
Ein kürzlich erschienener Artikel über herrenlose Strassen im Bezirk Zofingen hat auch in Buchs Fragen ausgelöst.

Denn im Kanton Aargau existieren laut Recherchen verschiedene Strassen-, Weg- oder Grundstücksabschnitte, deren Eigentums- und Zuständigkeitsverhältnisse nicht eindeutig geklärt sind. Diese Unsicherheit kann Gemeinden wie Nutzenden rechtliche und finanzielle Risiken bringen, etwa wenn es um Haftung, Verkehrssicherheit oder Sanierungen geht.

Vor diesem Hintergrund hat Einwohnerrat Thomas Meier eine offizielle Anfrage an den Gemeinderat Buchs eingereicht.

Was der Gemeinderat nun beantworten soll

Die Anfrage umfasst zwei Themenblöcke: Sachstand sowie Unterhalt und Haftung. Meier möchte vom Gemeinderat wissen, ob im Gemeindegebiet überhaupt herrenlose Strassen, Wegabschnitte oder Parzellen existieren. Falls ja, fordert er Auskunft über deren Anzahl. Sollte dies nicht der Fall sein, erkundigt er sich, ob die Gemeinde aktiv nach solchen Fällen sucht oder wie sie reagieren würde, wenn entsprechende Hinweise eingehen.

Haftungsfragen im Zentrum

Ein weiterer zentraler Punkt betrifft die Verantwortlichkeit. Meier möchte geklärt wissen, wer auf herrenlosen Grundstücken den Unterhalt sicherstellt. Dazu gehören Reinigung, Schneeräumung oder Signalisation. Zudem ist aus seiner Sicht von Bedeutung, wer im Ereignisfall haftet, etwa bei einem Unfall aufgrund ungenügend unterhaltenen Weges.

Relevanz für Buchs

Auch in Buchs könnte es Grundstücke geben, deren rechtlicher Status ungeklärt ist. Für die Gemeinde ist der Umgang mit solchen Parzellen nicht nur eine organisatorische, sondern auch eine rechtliche Herausforderung. Unklare Zuständigkeiten können dazu führen, dass Unterhalt nicht gewährleistet ist oder im Ernstfall unklar bleibt, wer haftet.

Nun liegt es am Gemeinderat, die Fragen zu prüfen und eine umfassende Antwort vorzulegen.

Aarau24
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