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03.04.2024

Gartentrampolin – Das solltest du beachten

Trampolinspringen macht Spass. Für ein sorgloses und unfallfreies Benützen sollte aber einiges beachtet werden. Mit Flip-Flops springen ist z. B. keine gute Idee.
Trampolinspringen macht Spass. Für ein sorgloses und unfallfreies Benützen sollte aber einiges beachtet werden. Mit Flip-Flops springen ist z. B. keine gute Idee. Bild: pixabay.com
Das Gartentrampolin bietet eine tolle Freizeitbeschäftigung für zuhause. Trampolinspringen macht Spass, fördert Koordination, Beweglichkeit, Kraft und Ausdauer. Die BFU hat die wichtigsten Tipps, damit du und deine Kinder nicht im Spital landen.

Gartantrompoline findet man heute in fast jedem Garten. Gerade Kinder kriegen kaum genug davon. Für Kinder unter sechs Jahren ist Trampolinspringen gemäss Beratungsstelle für Unfallverhütung BFU allerdings nicht geeignet. Sie verfügen noch nicht über die notwendigen koordinativen und motorischen Fähigkeiten.

Wer zuhause ein Gartentrampolin aufstellt, sollte auch klare Regeln aufstellen, damit keine Unfälle passieren.

  • Allein springen: Springen zwei Personen gleichzeitig, sind unkontrollierte Sprünge und Zusammenstösse vorprogrammiert.
  • Kinder beaufsichtigen: Kindern die Risiken des Trampolinspringens erklären. Rund um dein eigenes Gerät bist du für die Aufsicht zuständig.
  • Am besten in Gymnastikschuhen oder in Turnschuhen mit dünner Sohle springen. Oder barfuss – ausser, das Sprungtuch weist eine Netzstruktur auf. Mit Socken rutscht man aus, und mit normalen Strassenschuhen knickt man aufgrund der harten Sohle um.
  • Keine Saltos: Sieht super aus, ist aber anspruchsvoll – und daher nur etwas für Profis.
  • In der Mitte des Sprungtuchs springen.
  • Generell Springzeit begrenzen und regelmässig Pause machen.
  • Und fürs Aufhören: Stoppsprung üben.

Gartentrampolin richtig aufstellen

Sicheres Springen auf dem Gartentrampolin beginnt bereits beim Aufstellen. Dabei ist immer die Bedienungsanleitung zu beachten. Einige zusätzliche Tipps:

  • Trampolin auf ebener, rutschfester Fläche aufstellen – ideal sind Rasen oder stossdämpfende Unterlagen.
  • Trampolin fest verankern, um es gegen starken Wind zu sichern. Idealerweise befestigt man das Gartentrampolin mit Spanngurten an Erdankern. Als Alternative dienen Sand- oder Wassersäcke, um die Trampolinbeine zu beschweren. Darauf achten, dass jedes Bein beschwert ist – und die Säcke mit Spanngurten am Trampolinrahmen befestigt sind. Ziegelsteine und Gartenplatten eignen sich nicht zum Beschweren, da sie leicht verrutschen können. Um ganz sicher zu sein: Trampolin bei einem Sturm abbauen.
  • Auf Mindestabstand achten – mind. zwei Meter zu jeglichen Hindernissen (Gebäude, Bäume, etc.).
  • Zugang zum Trampolin nicht mit Leitern o. Ä. erleichtern – sonst können Kinder aufs Trampolin gelangen, die dafür noch zu klein sind.
  • Ab einem Durchmesser von mehr als 1,5 m ist für ebenerdige und nicht eingegrabene Gartentrampoline ein Sicherheitsnetz gemäss Norm SN EN 71-14 anzubringen. Das Netz verhindert Stürze auf den Boden oder den Rand des Trampolins – achte darauf.

Gartentrampolin in Schuss halten

Nur ein heiles Trampolin ist ein sicheres Trampolin. Abgenützte, defekte oder fehlende Teile sind ein Sicherheitsrisiko. Deshalb: Das Trampolin regelmässig warten. Bei allen Gartentrampolinen gibt es dazu Wartungsanleitungen der Hersteller.

Was sich immer und vor jeder Nutzung des Trampolins lohnt: Sprungtuch, Fangnetz und Polsterung auf Defekte checken. Und einen Blick unter das Trampolin werfen: Der Raum unter dem Sprungtuch muss frei sein.

Die restlichen Teile sollten wöchentlich bis monatlich geprüft werden (je nach Nutzung). Am Ende jeder Saison ist zudem ein General-Check angesagt. Die BFU hat zur Wartung von Gartentrampolinen eine ausführliche Checkliste erstellt.

Wer haftet?

Wer ein Gartentrampolin zur Verfügung stellt, ist dafür verantwortlich, dass es richtig aufgestellt und gewartet wird. Es ist wichtig, vor allem kleinere Kinder beim Springen zu beaufsichtigen. Die Aufsicht obliegt nicht nur den Personen, die Trampoline aufstellen, sondern auch den Erziehungsberechtigten der Kinder. Hinweistafeln wie «Benützen verboten» oder «Jede Haftung für Unfälle wird abgelehnt» befreien nicht von der Verantwortung!

Zürioberland24/bt