Diese Massnahme wird als notwendig erachtet, da die Sitzungsgelder seit 2008 unverändert geblieben sind und die Grundentschädigung im Jahr 2016 sogar reduziert wurde. Eine angemessene Entlohnung wird als wesentlich angesehen, um die Effektivität des Grossen Rates zu stärken und die politische Teilhabe zu fördern, dies teilt der Kanton in einer Mitteilung mit.
Die bisherige Situation
Aktuell erhalten Mitglieder des Grossen Rates ein Sitzungsgeld von 150 Franken für Sitzungen von bis zu drei Stunden und 300 Franken für Sitzungen, die länger dauern. Zusätzlich dazu wird eine Grundentschädigung von 4'000 Franken pro Jahr gezahlt, was zu einem durchschnittlichen Jahreseinkommen von 10'000 bis 12'000 Franken führt, abhängig von verschiedenen Faktoren wie dem Jahr, der Funktion und der Aktivität in Kommissionen.
Seit 2008 wurden die Sitzungsgelder nicht mehr angepasst, und die Grundentschädigung wurde 2016 im Rahmen von Sparmassnahmen von 5'000 auf 4'000 Franken gekürzt. Angesichts dieser Entwicklung besteht nun die Notwendigkeit, die Entschädigungen zu überdenken und anzupassen.
Modellvorschläge
Das vorgeschlagene Modell sieht vor, das Sitzungsgeld auf 160 Franken für einen 2-Stunden-Block zu erhöhen und für jede weitere Stunde eine Erhöhung um 80 Franken vorzusehen. Gleichzeitig soll die Grundentschädigung auf 5'000 Franken angehoben werden. Dies würde zu einem durchschnittlichen Jahresverdienst von 4'000 bis 5'000 Franken mehr für Grossratsmitglieder führen.
Es ist schwierig, den genauen Arbeitsaufwand für das Amt als Grossrätin oder Grossrat zu quantifizieren, da er individuell variieren kann. Schätzungen gehen von einem Arbeitsaufwand von 20 Stellenprozenten aus, was einem Arbeitstag pro Woche entspricht. Ein Teil dieser Arbeit, wie etwa Vorbereitungen für Sitzungen oder repräsentative Aufgaben, wird nicht gesondert vergütet, was dazu führt, dass Ratsmitglieder einen Erwerbsausfall in Kauf nehmen müssen. Eine angemessene Entschädigung wird als Mittel angesehen, um den Anreiz für die Übernahme des Grossratsamtes zu erhöhen und somit die Stärkung des Grossen Rates und die Attraktivität des Amtes zu fördern.
Die öffentliche Anhörung zur Änderung der Geschäftsordnung beginnt am 5. April 2024 und läuft bis zum 5. Juli 2024.