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28.04.2024

Dr. Gut: «Stromgesetz ist verfassungswidrig»

Dr. Gut: «Die gescheiterte Energiewende auf Biegen und Brechen mit Verfassungsverstössen und der Verschandelung unserer schönen Landschaften durchzuboxen, ist keine gute Idee.»
Dr. Gut: «Die gescheiterte Energiewende auf Biegen und Brechen mit Verfassungsverstössen und der Verschandelung unserer schönen Landschaften durchzuboxen, ist keine gute Idee.» Bild: Linth24/www.pixabay.com
Das zur Volksabstimmung kommende Stromgesetz verletzt die Bundesverfassung. So geht das nicht.
  • Kolumne von Dr. Philipp Gut

Am 9. Juni stimmen wir über das neue Stromgesetz ab. Es will den Ausbau von grossen Energieanlagen in der freien Natur erleichtern – beispielsweise Windränder in Wäldern oder Dutzende Fussballfelder grosse Solarparks in den Alpen.
Sogar in den besonders geschützten und wertvollsten Gebieten, die im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler (BLN) aufgeführt sind, sollen Energiebauten erlaubt sein.

Energie über alles?

Möglich macht’s eine neue Bestimmung, die das Interesse an der Erzeugung erneuerbarer Energien über alle anderen Interessen stellt, insbesondere solche des Naturschutzes.
Dies verletze die Bundesverfassung, schreibt Professor Alain Griffel von der Universität Zürich in einem Gutachten. Der Gesetzgeber sei zwar befugt, einzelne öffentliche Interessen zu gewichten. Er dürfe «jedoch nicht gegen Interessengewichtungen verstossen, die bereits auf Verfassungsstufe vorgenommen wurden».

Verschandelung der Landschaft

Ein genereller Vorrang des Interesses an der Erzeugung erneuerbarer Energien verstosse deshalb gleich «in verschiedener Hinsicht gegen die Bundesverfassung».
Professor Griffel hat recht. So geht das nicht.
Die gescheiterte Energiewende auf Biegen und Brechen mit Verfassungsverstössen und der Verschandelung unserer schönen Landschaften durchzuboxen, ist keine gute Idee.

Affront gegenüber Volk

Und es ist auch ein Affront gegenüber dem Souverän, gegen das Volk und die Kantone, die ihren demokratischen Willen zum Schutz von Natur und Landschaft mehrfach bekundet haben.
Schicken wir dieses missratene Stromgesetz darum am 9. Juni zurück an den Absender.
Die Schweiz hat etwas Besseres verdient.

Dr. Philipp Gut schreibt auf dem Online-Verbund von Portal24 jede Woche eine Kolumne, die auf den 16 dem Verbund angeschlossenen Portalen jeden Sonntagmorgen publiziert wird. Philipp Gut ist Buchautor und einer der profiliertesten Journalisten der Schweiz. Mit seiner Kommunikationsagentur Gut Communications GmbH berät er Parteien, Verbände, Unternehmen und Private.

www.gut-communications.ch

Dr. Philipp Gut, Kolumnist Linth24