Dieser Betrag ergibt sich aus einer sorgfältigen Berechnung des erwarteten Bedarfs sowie möglicher zusätzlicher Belastungen aufgrund des indirekten Gegenvorschlags zur Prämien-Entlastungs-Initiative.
Gemäss Artikel 65 Absatz 1 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) sind die Kantone dazu verpflichtet, die Krankenkassenprämien für Versicherte in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen zu verbilligen. Die Finanzierung dieser Prämienverbilligung erfolgt gemeinsam durch Bund und Kanton. Die Berechnung des Kantonsbeitrags basiert auf mutmasslichen Entwicklungen der Bevölkerung und der Krankenkassenprämien.
Für das Jahr 2025 wird ein Bedarf von insgesamt 423,8 Millionen Franken erwartet, wobei auch eine mögliche Mehrbelastung von 26,8 Millionen Franken berücksichtigt wurde. Abzüglich des voraussichtlichen Bundesbeitrags ergibt sich somit ein Kantonsbeitrag von 169,8 Millionen Franken für das Jahr 2025.
Die Entscheidung des Regierungsrats basiert auch auf Erfahrungen aus dem Jahr 2023, als eine Budgetunterschreitung beim kantonalen Nettoaufwand festgestellt wurde. Diese resultierte hauptsächlich aus einer geringeren Anzahl von Personen, die die Prämienverbilligung in Anspruch nahmen, sowie höheren Bundesbeiträgen und Rückforderungen von zu Unrecht bezogenen Prämienverbilligungen.
Um Budgetunterschreitungen zu vermeiden, wird die SVA Aargau auch für das Jahr 2025 Simulationen durchführen, deren Ergebnisse Mitte August 2024 erwartet werden. Basierend auf diesen Ergebnissen wird der Regierungsrat die Berechnungselemente für das Jahr 2025 festlegen, um sicherzustellen, dass der gesamte Kantonsbeitrag sowie der mutmassliche Bundesbeitrag effizient für die Prämienverbilligung eingesetzt werden können.