Eingereicht von verschiedenen Jungparteien, strebte die Initiative eine Neuregelung des aktiven Wahl- und Stimmrechts an. Während junge Menschen bereits mit 16 Jahren an kantonalen Wahlen und Abstimmungen sowie Gemeindeversammlungen teilnehmen sollten, würde die passive Wahlberechtigung, also die Wählbarkeit zu politischen Ämtern, weiterhin ein Mindestalter von 18 Jahren voraussetzen.
Auch auf Bundesebene chancenlos
Trotz der anerkannten politischen Beteiligungsbereitschaft junger Menschen sprach sich die Mehrheit der Kommissionsmitglieder gegen eine Unterscheidung zwischen zivilrechtlicher und politischer Mündigkeit aus. Die Befürchtung, unterschiedliche Altersgrenzen könnten zu einer Fragmentierung der Rechtssysteme führen, besonders im Vergleich zu den bundesweit geltenden Regelungen, überwog.
Die Entscheidung der AVW basiert auf einer intensiven Diskussion, bei der das Initiativkomitee Gelegenheit hatte, ihre Argumente vorzubringen. Eine Minderheit der Kommission unterstützte zwar das Anliegen, junges Engagement in der Politik früher zu ermöglichen, jedoch warnte die Mehrheit vor einem Präzedenzfall, der von der Bundespolitik abweichen würde. Bereits im Februar 2024 wurde ein ähnlicher Vorstoss auf Bundesebene abgelehnt.
Das Volk hat das letzte Wort
Die kommenden Monate werden entscheidend sein, da der Grosse Rat im Juni 2024 über die Empfehlung des Regierungsrats entscheiden wird. Im November wird dann die Volksabstimmung zu dieser initiative stattfinden wo die Bürgerinnen und Bürger ihre Meinung zum Stimmrechtsalter 16 einbringen können.