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Kanton
10.05.2024

Jährlich 4 Millionen für die Cyber Sicherheit

Der Kanton Aargau möchte die Cyber Sicherheit stärken
Der Kanton Aargau möchte die Cyber Sicherheit stärken Bild: kapozh
Die zunehmenden Angriffe auf die Informatiksysteme der kantonalen Verwaltung des Aargaus haben den Regierungsrat dazu bewogen, Massnahmen zur Stärkung der Informationssicherheit zu ergreifen.

Mit einem neuen Informationssicherheitsgesetz will der Kanton rechtliche Grundlagen schaffen, um sensiblere Daten vor Cyberangriffen und anderen Bedrohungen zu schützen.

Angriffe nehmen zu

Die öffentliche Anhörung zum Gesetz, die vom 8. Mai bis zum 16. August 2024 dauert, bietet den Bürgern die Möglichkeit, ihre Meinungen und Bedenken zu äussern. Gleichzeitig wird dem Grossen Rat ein Verpflichtungskredit vorgelegt, um die erforderlichen technischen und organisatorischen Massnahmen zur Erhöhung des Sicherheitsniveaus umzusetzen.

Cyber-Bedrohungen nehmen zu, und die Risiken für die Informations- und Kommunikationsinfrastruktur von Behörden und Unternehmen steigen. Wie der Kanton mitteilt, verzeichnen die Systeme der kantonalen Verwaltung täglich Angriffe aus dem Cyberraum, die erhebliche finanzielle Folgen oder sogar die Erfüllung gesetzlicher Aufgaben gefährden können.

Neue Fachstelle

Um die internen Organisationsstrukturen zu stärken, wird eine zentrale Fachstelle für Informationssicherheit als Kompetenzzentrum eingerichtet. Diese wird den kantonalen Stellen beratend und unterstützend zur Seite stehen und mit Weisungs- und Durchsetzungsbefugnissen ausgestattet sein.

Zusätzlich wird eine kantonale Cyber-Organisation gegründet, die als zentrale Anlaufstelle für Fragen zur Informationssicherheit der Bevölkerung, der Wirtschaft und der Gemeinden dienen soll.

Teure Angelegenheit

Die Umsetzung des Informationssicherheitsgesetzes erfordert Investitionen in technische und organisatorische Massnahmen sowie zusätzliche Stellen. Ein Verpflichtungskredit von 7,2 Millionen Franken für einmalige Ausgaben und 4 Millionen Franken für jährlich wiederkehrende Ausgaben wird dem Grossen Rat zur Genehmigung vorgelegt.

Aarau24 (cd)