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Kanton
09.05.2024
09.05.2024 09:10 Uhr

Neues Gesetz bringt Läden auf Palme

Sie prägen das Bild des Tessins: Chinesische Hanfpalmen. Doch auch im Südkanton sind sie ursprünglich nicht heimisch.
Sie prägen das Bild des Tessins: Chinesische Hanfpalmen. Doch auch im Südkanton sind sie ursprünglich nicht heimisch. Bild: Franziska Kohler
Ab Anfang September gilt ein schweizweites Verbot für bestimmte Pflanzen – dazu gehört auch die chinesische Hanfplame alias Tessinerpalme. Für einige Geschäfte kam dieser Entscheid überraschend.

Chinesische Hanfplamen (trachycarpus fortunei), bei uns besser bekannt als Tessinerpalmen, gibt es nicht nur im gleichnamigen Kanton, sondern auch in vielen Aarauer Gärten. Ab September 2024 dürfen diese immergrünen Palmen in der Schweiz aber nicht mehr verkauft werden. Der Grund: Sie gehören zu den invasiven Arten. Ihre Früchte werden gerne von Vögeln vespeist und die Samen gelangen so auch in siedlungsferne Gebiete, wo sie einheimische Gewächse verdrängen.

Während dieser Entscheid für den Kanton absehbar war, kommt er für einige Geschäfte aber doch sehr überraschend. Entsprechend konnten einige ihre Bestellmengen nicht anpassen. Zudem bringt das Verbot auch für Besitzer solcher Pflanzen Veränderungen mit sich. Denn sie dürfen künftig auch nicht mehr vermehrt, vermietet oder verschenkt werden.

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Martin Bruhin, Redaktion March24 & Höfe24