Zuvor war der vom Gemeinderat vorgelegte Budgetentwurf sowohl vom Einwohnerrat als auch von den Stimmberechtigten an der Urne deutlich abgelehnt worden.
Regierungsrat entscheidet für Gemeinde
Der Entscheid des Regierungsrats erfolgte gemäss Paragraph 88f des Gemeindegesetzes, welcher ihm das Recht einräumt, über das Budget und den Steuerfuss einer Gemeinde zu entscheiden, wenn die Vorlage des Gemeinderats zweimal zurückgewiesen wird. Das vom Einwohnerrat und den Stimmberechtigten abgelehnte Budget sah eine Erhöhung des Steuerfusses um 10 Prozentpunkte vor, um die finanzielle Stabilität der Gemeinde zu gewährleisten.
Schwierige Finanzlage und klare Ablehnungen
Am 19. Oktober 2023 hatte der Einwohnerrat Buchs den ersten Budgetentwurf behandelt. Trotz Verständnis für die finanzielle Situation der Gemeinde und die Vorschläge des Gemeinderats wurde das Budget mit knapper Mehrheit abgelehnt. Auch ein nahezu unveränderter zweiter Budgetentwurf fand im Einwohnerrat am 5. Dezember 2023 letztlich keine Zustimmung, obwohl viele Ratsmitglieder lediglich eine Volksabstimmung ermöglichen wollten. Bei der Urnenabstimmung am 3. März 2024 lehnten die Stimmberechtigten das Budget mit einem deutlichen Neinstimmen-Anteil von knapp 72 Prozent ab. Nun kommt es trotzdem zur Steuererhöhung.
Unvermeidliche Steuererhöhung
Angesichts der zweimaligen Ablehnung durch das zuständige Organ musste der Regierungsrat eine Entscheidung treffen. Er orientierte sich dabei an den gesetzlichen Vorgaben zur Ausgabendeckung und zum mittelfristigen Haushaltsgleichgewicht. Ein unveränderter Steuerfuss von 108 Prozent hätte einen Aufwandüberschuss von rund 2,4 Millionen Franken im Jahr 2024 bedeutet und das mittelfristige Haushaltsgleichgewicht klar verfehlt. Daher war eine Steuererhöhung aus Sicht des Regierungsrates unvermeidlich.
Entscheidungsspielraum respektiert
Obwohl der Regierungsrat erwog, den Steuerfuss noch höher als vom Gemeinderat vorgeschlagen festzulegen, entschied er sich, den Spielraum des Gemeinderats zu respektieren. Der vom Gemeinderat vorgelegte Budgetentwurf weist trotz der Erhöhung ein Defizit von 900’000 Franken im Jahr 2024 und einen kumulierten Fehlbetrag von über drei Millionen Franken auf, erfüllt jedoch die langfristigen Finanzziele teilweise, heisst es in der Mitteilung des Regierungsrates. Aufgrund des Ermessens- und Gestaltungsspielraums, den die gesetzlichen Bestimmungen zulassen, akzeptierte der Regierungsrat den vorgeschlagenen Steuerfuss von 118 Prozent.