Die weiteren vom Regierungsrat vorgeschlagenen gesetzlichen Anpassungen im Bereich der Familienausgleichskassen blieben in der Kommission unbestritten.
Aktuelle und vorgeschlagene Zulagen
Derzeit werden im Kanton Aargau Kinderzulagen von 200 Franken pro Kind und Ausbildungszulagen von 250 Franken pro Monat für Jugendliche ab 16 Jahren ausgezahlt. Diese Beträge entsprechen den bundesrechtlichen Mindestansätzen. Der Regierungsrat schlägt eine moderate Erhöhung um 10 Franken auf 210 Franken (Kinderzulage) und 260 Franken (Ausbildungszulage) pro Monat vor.
Im schweizerischen Durchschnitt liegen die Kinderzulagen etwa 40 Franken und die Ausbildungszulagen rund 50 Franken über den aktuellen Ansätzen im Kanton Aargau. Eine Mehrheit der GSW-Kommission spricht sich daher für eine Anpassung an diese Werte aus und fordert eine Erhöhung der Kinderzulagen auf 240 Franken und der Ausbildungszulagen auf 290 Franken pro Monat.
Konsens bei den Familienausgleichskassen
Neben der Erhöhung der Zulagen herrscht Einigkeit über weitere Massnahmen: Die Kommission unterstützt die Aufhebung der nicht mehr benötigten Defizitgarantie für die kantonale Familienausgleichskasse, die Einführung einer Mindestgrösse für vom Kanton anerkannte Familienausgleichskassen und eine Regelung zur Veröffentlichung ihrer Leistungskennzahlen.
Die Vorlage soll voraussichtlich im Juni 2024 im Grossen Rat behandelt werden, wie aus einer Mitteilung des Kantons hervorgeht.