Diese Massnahme folgt einem Postulat vom Juni 2021, das den Regierungsrat aufforderte, Wege aufzuzeigen, wie der Anteil der schulischen Heilpädagoginnen und Heilpädagogen mit entsprechender Ausbildung bis 2030 substanziell erhöht werden kann.
Bereitschaft zur Annahme und Erweiterung des Postulats
In seiner damaligen Stellungnahme zeigte sich der Regierungsrat bereit, das Postulat anzunehmen und weitere Themen aufzunehmen, wie es in einer Mitteilung des Kantons heisst. Dazu gehören die Schärfung des Berufsauftrags für schulische Heilpädagoginnen und Heilpädagogen, der Ausbau der heilpädagogischen Kompetenzen bei Klassen- und Fachlehrpersonen, die Sensibilisierung der Schulleitungen für sonderpädagogische Prozesse sowie die Optimierung weiterer Rahmenbedingungen, die die Arbeit der schulischen Heilpädagoginnen und Heilpädagogen beeinflussen.
Konkrete Massnahmen des Plans
Der vorliegende «Massnahmenplan betreffend Fachpersonal Schulische Heilpädagogik» listet verschiedene Massnahmen auf, unter anderem folgende:
Ein Masterstudium stellt eine grosse zeitliche Belastung dar, besonders neben Beruf und Familie. Dies wurde durch eine Befragung an der Aargauer Volksschule 2023 bestätigt: 45 Prozent gaben an, das Studium nicht zu absolvieren, da es zu zeitaufwändig sei. Neben der Sicherstellung ausreichender Ausbildungsplätze ist es ein zentrales Anliegen, den zeitlichen Aufwand für das Studium verträglicher und an die aktuelle Lebenssituation angepasst zu gestalten.
Einige Massnahmen wurden bereits ergriffen, wie die Finanzierung und teilweise Anerkennung von Weiterbildungsleistungen. Zudem soll die Möglichkeit geschaffen werden, die Belastung während des Studiums durch eine Etappierung der Ausbildung zu reduzieren, um den zusätzlichen Druck auf das Schulfeld durch die Abwesenheit von schulischen Heilpädagoginnen und Heilpädagogen zu mildern.
Differenzierung beim Berufsauftrag
Der Regierungsrat erwägt, einen zusätzlichen Berufsauftrag für Lehrpersonen zu schaffen, die spezifisches heil- und förderpädagogisches Fachwissen einbringen. Diese Lehrpersonen sollen eine entsprechende Zusatzqualifikation erwerben. Um die Anzahl der Personen im Klassenzimmer nicht zu erhöhen und eine gute Beziehungsgestaltung zu ermöglichen, sollen ausschliesslich bereits in der Klasse tätige Lehrpersonen diesen Auftrag übernehmen.
Dies erfordert eine Anpassung des Lohndekrets für Lehrpersonen (LDLP). In der Folge müsste auch der Berufsauftrag der schulischen Heilpädagoginnen und Heilpädagogen angepasst werden. Diese könnten mehr Führungsverantwortung übernehmen und ihr vertieftes Wissen aus dem Masterstudium noch effizienter nutzen, was die Attraktivität des Berufs erhöhen würde.
Unterstützung beim Ressourceneinsatz
Mit der Einführung der Ressourcierung mit differenzierten Schülerinnen- und Schülerpauschalen im Schuljahr 2020/21 erhielten die Schulen einen grösseren Gestaltungsraum. Die zugeteilten Ressourcen können flexibel und abgestimmt auf die aktuellen Bedürfnisse und lokalen Bedingungen eingesetzt werden, um eine möglichst hohe Wirkung für alle Schülerinnen und Schüler zu erzielen.
Rund ein Viertel der befragten schulischen Heilpädagoginnen und Heilpädagogen sind der Ansicht, dass der erweiterte Gestaltungsraum noch nicht voll ausgeschöpft wird, und 40 Prozent geben an, bei der Ressourcenverteilung für die besondere Förderung nicht einbezogen zu werden. Der Kanton prüft daher, welche Unterstützung für die Schulleitungen in diesem Bereich noch benötigt wird.
Weitere Massnahmen und Umsetzung
Die genannten Massnahmen werden durch weitere im Bereich Beratung, Begleitung, Unterstützungsangebote sowie Aus- und Weiterbildung ergänzt. Zudem soll die Zusammenarbeit und Vernetzung gefördert werden. Der Massnahmenplan soll mittels einer Teilrevision des LDLP sowie im Rahmen des Projekts MAGIS – Massnahmen gegen den Personalmangel an der Volksschule – umgesetzt werden.