Röthlisberger wollte vor einem vermeintlich gefälschten Verkaufsinserat warnen und erhielt dafür eine Geldstrafe. Er erklärte gegenüber dem «Blick», dass er dachte, sich mit einem Betrüger anzulegen, aber tatsächlich eine Juristin kritisiert hatte.
Juristin statt Betrüger
Das Inserat stellte sich als echt heraus, und die Frau hinter dem Inserat war nicht nur Juristin, sondern auch Gerichtsschreiberin im Kanton Aargau. Wegen der Worte „ist Betrug“ in seinem Kommentar musste Röthlisberger 900 Franken Strafe zahlen. Er betonte, dass er nie wieder einen Kommentar schreiben werde und versicherte, dass er es nur gut gemeint habe.
Der Vorfall begann mit einem Inserat für eine Autobahn-Vignette auf Facebook. Röthlisberger, Admin und Moderator in diversen Facebook-Gruppen, hielt das Inserat für verdächtig und äusserte seine Bedenken. Dies führte dazu, dass er wegen übler Nachrede von der Polizei vorgeladen wurde.
Teurer Kommentar
Röthlisberger erklärte der Polizei, dass er nicht beabsichtigt hatte, der Frau zu schaden, und sie ihn einfach hätte warnen können, den Kommentar zu löschen. Er hätte dies sofort getan, um eine Anzeige zu vermeiden.
Nach der Befragung erhielt Röthlisberger von der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland eine Strafe von 3000 Franken, von denen 900 Franken sofort fällig wurden. Der Restbetrag von 2100 Franken wurde bedingt ausgesprochen und würde nur im Wiederholungsfall fällig. Röthlisberger erklärte, dass er die Frau nicht schädigen wollte aber sich das Risiko einer Gerichtsverhandlung nicht leisten könne, weshalb er den Strafbefehl akzeptierte.