Home Region Sport Schweiz/Ausland Magazin Agenda
Ausland
26.06.2024
26.06.2024 08:38 Uhr

Haftbefehle gegen russische Armeeführer

Waleri Gerassimow (links) und Sergej Schoigu (rechts), aufgenommen im Dezember 2022.
Waleri Gerassimow (links) und Sergej Schoigu (rechts), aufgenommen im Dezember 2022. Bild: Bild: Mikhail Metzel, Kremlin Pool.
Der aktuelle Armeechef Russlands und der ehemalige Verteidigungsminister sind international zur Verhaftung ausgeschrieben.

Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH, englisch ICC – International Criminal Court) in Den Haag hat Haftbefehle gegen Waleri Gerassimow, Chef des Generalstabs der russischen Armee und Sergej Schoigu, bis vor kurzen Verteidigungsminister Russlands ausgestellt.

Wie das Gericht mitteilte, sollen die beiden für zwei Kriegsverbrechen verantwortlich sein: die Leitung von Angriffen auf zivile Objekte und die Verursachung von übermässigem zufälligem Schaden an Zivilisten oder Schäden an zivilen Objekten. Sie werden auch beschuldigt, Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen zu haben.

Mit den Haftbefehlen wurden Schoigu und Gerassimow auf die Fahndungsliste des Internationalen Strafgerichtshofs gesetzt, obwohl es ungewiss ist, ob sie jemals vor Gericht stehen werden. Der Gerichtshof führt keine Abwesenheitsprozesse durch, also müssten die beiden Beschuldigten dem Gericht überstellt werden. Das kann geschehen, wenn sie in einem Land verhaftet werden, welches das «Römer Statut»» - die Grundlage des ICC – unterzeichnet hat oder wenn sie von einer neuen Regierung in Russland ausgeliefert werden.

Der aktuelle Kreml-Herrscher Vladimir Putin ist seit dem 17. März 2023 ein international zur Verhaftung ausgeschriebener Verbrecher. Er kann sich seither nur noch in Ländern bewegen, welche die Internationale Strafjustiz nicht anerkennen.

Mario Aldrovandi, Portal24