Die erste Anzeige betrifft die Behandlung eines 18-jährigen Patienten mit Autismus, der sich am 30. Dezember 2020 durch Selbstverletzung in einem Akutspital wiederfand und kurz darauf verstarb. Die Abteilung Gesundheit kritisierte die mangelhafte Aufsicht und die unterlassene Anordnung notwendiger Massnahmen sowie die ungenügende Kontrolle der Medikation und Therapie.
Ungenügende Betreuung
Laut dem Bericht der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich hätte eine 1:1-Betreuung des Patienten am Unfalltag erfolgen müssen. Alternativ hätten andere Massnahmen, wie die Verlegung in ein geeignetes Spital oder ein Weichzimmer, in Betracht gezogen werden müssen. Die PDAG versäumte es, diese Schutzmassnahmen zu ergreifen, weshalb nun eine Verwarnung ausgesprochen wurde. Zudem muss die PDAG innerhalb von neun Monaten ein Konzept vorlegen, um das Vorgehen bei Patienten mit akuter Selbstgefährdung zu verbessern.
Im zweiten Verfahren ging es um die Behandlung einer Patientin mit mehreren Diagnosen. Hierzu wurde ein Gutachten eines Facharztes für Kinder- und Jugendpsychiatrie eingeholt. Die Vorwürfe der Eltern gegen die PDAG konnten nicht bestätigt werden, jedoch erkannte die Abteilung Gesundheit Verbesserungspotenzial im Umgang mit therapeutischen Autismusstellen. Auch hier wurde der PDAG eine Frist von neun Monaten gesetzt, um ein entsprechendes Konzept zu erarbeiten.
Verbesserungen eingeleitet
Zusätzlich gab die Abteilung Gesundheit eine externe Prozess- und Strukturanalyse durch die KPMG AG in Auftrag. Die KPMG stellte fest, dass die Prozesse der Klinik für Erwachsenenpsychiatrie und Psychotherapie (KPP) der PDAG nicht vollständig definiert und dokumentiert seien. Es fehle an Funktionendiagrammen, Stellenbeschreibungen und Kompetenzreglementen. Auch die Führungsstruktur und -kultur müssten verbessert werden.
Die PDAG hat bereits Massnahmen zur Umsetzung der Empfehlungen aus der Analyse eingeleitet, darunter die Optimierung der Mitarbeitenden-Zufriedenheit, den Ausbau von Fort- und Weiterbildungsangeboten sowie die Verbesserung der Führungsstruktur. Ein umfassendes Konzept zur Behebung der Mängel muss ebenfalls innerhalb von neun Monaten vorgelegt werden.