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17.07.2024
11.08.2024 20:48 Uhr

Schüler erkämpft neue Handyregelung an Schule

Bild: pexels.com
Dorian* (15) ist ein wenig stolz auf das, was er mit seinem Vater (57) und dessen Anwalt erreicht hat. Er erzählt gegenüber Blick, dass an seiner Schule die Lehrkräfte eingezogene Handys nicht mehr nur den Eltern herausgeben dürfen, sondern die Schüler ihre Mobiltelefone jeweils selber zurückbekommen.

Laut Blick geschah es am 16. Mai dieses Jahres an der Sekundarschule Zentrum in Spreitenbach AG. Wie immer nahm Dorian am Morgen den Bus von daheim in Bergdietikon AG nach Spreitenbach, wo der Unterricht ebenfalls ganz normal über die Bühne ging.

Am Nachmittag, kurz nach 15 Uhr, musste Dorian während des Unterrichts auf die Toilette, berichtet Blick. Er durfte sein Handy nur in den Pausen und nach dem Unterricht benutzen. Plötzlich klingelte es, und es war ein Gruppen-Call mit Kollegen. Dorian wusste, dass er einen Fehler gemacht hatte, als er das Handy auf dem WC abnahm. Genau in dem Moment kam eine Lehrkraft ins WC und erwischte ihn am Handy. Er musste es abgeben.

Vater fand es Schikane

Als er gegen Abend, als der Schultag vorbei war, auf dem Verwaltungsbüro sein Handy holen wollte, kriegte er es nicht mehr zurück. Man sagte ihm, dass ein Elternteil es abholen müsse. Mit dem Handy eines Kollegen rief er seinen Vater an.

Sein Vater, der nicht an die Öffentlichkeit möchte, sagte zu Blick, dass er es nicht glauben konnte und es als reine Schikane empfand. Er rief sogar noch bei der Schule an, musste jedoch alles stehen- und liegenlassen und das Handy seines Sohnes persönlich abholen. Er fragte sich, was passiert wäre, wenn das Schulbüro nicht mehr offen gehabt hätte. Der Vater von Dorian war wütend und reklamierte daraufhin mehrmals, dass die Schule ihre Schulordnung diesbezüglich anpassen solle, jedoch ohne Erfolg, wie Blick berichtet.

Anwalt eingeschaltet

Nach etwa drei Wochen engagierte er den Rechtsanwalt Christian Gärtner (57) aus Zug, um zu helfen. Für Gärtner war klar, dass es nicht gehe, was die Schule getan habe. Die Schule dürfe zwar Handys einziehen, aber nicht nur den Eltern herausgeben. Der Rechtsanwalt schrieb der Schulleitung einen saftigen Brief. Er machte darin auf die Rechtsgebung aufmerksam und betrachtete eine solche Regelung als unverhältnismässig, insbesondere unter Berücksichtigung der heutigen Bedeutung von Mobiltelefonen für Jugendliche.

Gärtner zählte im Brief mehrere Punkte auf, warum Handys für Schülerinnen und Schüler heute so wichtig seien, unter anderem als Zahlungsmittel, für die soziale Interaktion, als Lernunterstützung und für Notfallkontakte. Er erklärte, dass es unverzichtbare Werkzeuge im Alltag von Jugendlichen seien.

Kurzum verlangte er von der Schule eine Überprüfung und Anpassung der Schulordnung, mit Erfolg. Laut Blick fühlte sich die Schule gezwungen, ihre Handhabe der Handyregelung zu überarbeiten. Gärtner erhielt eine Mail vom administrativen Schulleiter, in der stand, dass der neue Passus ab kommendem Schuljahr in der Schulordnung integriert werden solle.

Schule rudert zurück

Der Passus besagt, dass missbräuchlich verwendete Geräte eingezogen und auf der Schulverwaltung deponiert werden. Nach Unterrichtsende könnten die Schülerinnen und Schüler ihre Geräte dort abholen. Die Eltern würden eine Information per Klapp erhalten.

Für Dorian, seinen Vater und ihren Rechtsanwalt waren das gute Nachrichten. Gärtner meinte gegenüber Blick, dass noch kleine Wunder geschehen, wenn man sich nicht alles gefallen lasse. Ihr Wunsch sei es, dass es in der Schweiz sicherlich noch viele andere Schulordnungen gebe, die bezüglich Mobiltelefone noch der neuen Zeit angepasst gehören.

Der administrative Schulleiter sagte auf Anfrage von Blick, er sei schon etwas überrascht gewesen, als sie Post vom Anwalt erhielten. Er habe dessen Punkte beim kantonalen Rechtsdienst abklären lassen und musste ihm schliesslich recht geben. 

* Name geändert und der Redaktion bekannt.

Aarau24 (cd)