Für den «berühmtesten Häftling der Schweiz» gelten aber so genannte Ersatzmassnahmen, mit denen künftige Straftaten verhindert werden sollen. Die Oberstaatsanwaltschaft nennt hier konkret eine Psychotherapie sowie eine sozialpädagogische Begleitung.
Kontakt- und Rayonverbot
Zudem erhält er ein Kontakt- und Rayonverbot zu seinem Kontrahenten «Skorp80», den er niedergeschlagen hatte. Die Staatsanwaltschaft führt das Strafverfahren wegen Aufforderung zu Verbrechen oder Gewalt und Körperverletzung gegen ihn derweil weiter.