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Aarau
24.08.2024

Warum heute am Mitteldammfest erneut protestiert wird

Bild: © 2024 Eva Borner
Am Samstag, 24. August, findet von 14 bis 18 Uhr das Mitteldammfest in Aarau statt.

Das Programm beginnt um 14 Uhr mit Musik und Festbeiz. Um 15 Uhr folgt ein Protest-Schwimmen. Ab 16 Uhr diskutieren Fachleute über die Energiewende in Aarau. Um 17 Uhr wird eine neue Petition an den Stadtrat vorgestellt. Das Fest endet um 18 Uhr.

Doch warum genau kommt es zum erneuten Protest-Schwimmen?

Im Jahr 2019 kündigte die Eniwa an, sie wolle den Mitteldamm für einen Kraftwerk-Neubau entfernen lassen. Mit solch einem Kraftwerk-Neubau könne man die Stromproduktion effizient steigern. Damit einverstanden waren viele nicht, sodass mitunter der Verein «Rettet den Mitteldamm» gegründet wurde.

Das war die Situation in den letzten Jahren

Die ENIWA hat im Frühjahr 2021 ein neues Konzessionsgesuch eingereicht, gegen das nur die unmittelbar betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner Einsprache erheben konnten. Dem Verein «Rettet den Mitteldamm» gelang es, rund 20 Personen zu mobilisieren, um eine Einsprache einzureichen. Aufgrund dieser Einsprache musste der Regierungsrat das Anliegen prüfen. Auf andere Einsprachen, die eingereicht wurden, trat der Regierungsrat aufgrund fehlender «Legitimation» nicht ein, wie der Verein «Rettet den Mitteldamm» in einer Mitteilung vom Mai 2023 schriebt. Der Regierungsrat lehnte die Einsprache erwartungsgemäss ab. Daraufhin reichten die Beteiligten am 8. Mai 2023 Beschwerde beim Verwaltungsgericht gegen den Entscheid des Regierungsrats ein.

Zusammen mit der Advokatin und Umweltrechtsexpertin Frau Dr. iur. des. Meret Rehmann aus Basel wurde das gesamte Einspracheprojekt noch einmal kritisch auf Chancen und Risiken überprüft, auch unter Berücksichtigung der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichts. Auf Basis dieser Abklärungen kamen die Beteiligten zu dem Schluss, dass das vorliegende Konzessionsgesuch aus verschiedenen Gründen nicht bewilligungsfähig sei. Daher sieht der Verein gute Chancen, mit der Beschwerde beim Verwaltungsgericht, und gegebenenfalls auch beim Bundesgericht, erfolgreich zu sein.

  • Nichtigkeit: Die bestehende Konzession aus dem Jahr 2013 wurde ihrer Ansicht nach widerrechtlich erteilt. Die Kantone Aargau und Solothurn hätten versäumt, das Projekt auf die Einhaltung des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG) zu überprüfen und erforderliche Gutachten einzuholen. Der Verein beantragte daher die Teil-Nichtigkeit der Konzession.
  • Schutz des Mitteldamms: Die Kraftwerkanlage Aarau, einschliesslich des Mitteldamms, sei ein ISOS 1A-Objekt und unterliege den Bestimmungen des NHG. Dies werde durch ein Fachgutachten bestätigt, das von der ENIWA jedoch nicht berücksichtigt worden sei.
  • Fehlende Alternativen: Das NHG verlange, dass bei einem Abbruch von ISOS-Objekten Alternativen geprüft werden. Die ENIWA habe dies versäumt und keine Alternativen zur Abbruchlösung dargelegt. Es gebe jedoch mehrere Alternativen zur Mehrstromproduktion, die in Betracht gezogen werden müssten.
  • Wirtschaftlichkeit: Die ENIWA habe keine ausreichenden Daten zur Wirtschaftlichkeit des Abbruchs des Mitteldamms vorgelegt. Die Anforderungen des NHG verlangen einen Nachweis, dass die Zerstörung des ISOS 1A-Objektes auch ohne Bundessubventionen wirtschaftlich tragbar ist. Die Schätzungen des Vereins zufolge würde der Abbruch hohe Kosten verursachen, die durch die marktüblichen Strompreise nicht gedeckt werden könnten.
  • Ganzheitliche Betrachtung: Das Umweltschutzgesetz verlange eine ganzheitliche Betrachtung der Anlagensituation. Der Verein wirft der ENIWA vor, dies zu vernachlässigen, indem sie nur einzelne Teile des Projekts und nicht die Gesamtbewertung berücksichtigt habe.

Das wünscht sich der Verein

Der Verein unterstütze eine Sanierung des Kraftwerks Aarau, die den bestehenden Gesetzen entspricht und die unterschiedlichen Nutzungsinteressen intelligent vereint: umweltfreundliche Stromproduktion, hochwertigen Lebensraum für Flora und Fauna, wichtigen Naherholungsraum für alle Altersgruppen, Erhalt der historischen Kraftwerkanlage und Bundeszuschüsse zur Sicherung einer kostengünstigen Stromproduktion. Dies sei nur mit dem Erhalt des Mitteldamms möglich, auch wenn die ENIWA eine andere Meinung vertrete.

 

Aarau24 (fa)