Am 26. August 2024 hat der Stadtrat den Entwurf eines Reglements über die Politikfinanzierung verabschiedet und für die öffentliche Vernehmlassung freigegeben, dies teilte die Stadt in einer Mitteilung mit. Diese Vernehmlassung wird vom 2. September bis zum 4. Oktober 2024 stattfinden und steht allen interessierten Personen offen.
Neue Gemeindeordnung sieht Transparenz vor
Der Entwurf basiert auf einer Abstimmung vom 19. November 2023, bei der die Aarauer Stimmberechtigten für eine neue Regelung in der Gemeindeordnung gestimmt haben. Diese Regelung verlangt, dass Parteien und Kandidierende ihre Wahlkampffinanzierung offenlegen müssen, wenn ein öffentliches Interesse besteht. Der Kanton Aargau hat diese Bestimmung im Januar 2024 genehmigt.
Der Stadtrat plant, die Offenlegung in zwei Schritten zu gestalten: Zuerst sollen Parteien und Kandidierende eine einfache Meldung machen, wenn sie 5.000 Franken oder mehr für eine Wahlkampagne im Einwohnerrat oder Stadtrat ausgeben. Nach den Wahlen müssen sie dann einen Bericht einreichen, in dem sie ihre Einnahmen, Ausgaben und die Herkunft der Gelder offenlegen. Spenden ab 5.000 Franken müssen mit dem Namen der Spenderin oder des Spenders angegeben werden.