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Kanton
06.09.2024
06.09.2024 10:25 Uhr

Kanton Aargau plant geregelte Sportförderung durch neues Gesetz

Bild: zVg
Der Regierungsrat des Kantons Aargau hat den Entwurf eines neuen Sportgesetzes zur ersten Beratung an den Grossen Rat übergeben.

Ziel des Gesetzes sei es, die Sportförderung im Kanton als staatliche Aufgabe zu verankern und klare Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure im Sportbereich zu schaffen.

Die Idee, ein Aargauer Sportgesetz zu schaffen, fand in der Anhörung breite Zustimmung, wie der Kanton in einer Mitteilung schreibt. Von den 88 Teilnehmenden, darunter Vertreter aller politischen Parteien, Gemeinden und Regionalplanungsverbände, unterstützten 94 Prozent das Vorhaben vollumfänglich. Nur eine Partei äusserte Vorbehalte. Besonders die vorgesehenen Massnahmen zur Behebung von Handlungsbedarf stiessen auf Zustimmung, mit Zustimmungsraten von über 90 Prozent.

Angesichts der positiven Rückmeldungen aus der Anhörung habe der Regierungsrat beschlossen, dem Parlament einen gegenüber der Anhörungsversion unveränderten Entwurf vorzulegen. Bei der Umsetzung des Gesetzes wolle die Regierung eng mit den Gemeinden, Regionalverbänden und Sportorganisationen zusammenarbeiten.

Schwerpunkte des Sportgesetzes

Das neue Sportgesetz soll drei wesentliche Bereiche der kantonalen Sportförderung abdecken:

Sportinfrastruktur: Rund zwei Drittel der Mittel aus dem Swisslos-Sportfonds fliessen in die Sportinfrastruktur, insbesondere zugunsten der Gemeinden. Das Gesetz soll die Koordination zwischen Kanton und Gemeinden sowie zwischen den Gemeinden selbst verbessern. Zudem ist der Aufbau eines kantonalen Sportanlageninventars geplant.

Förderung von Sportorganisationen: Neu sollen finanzielle Unterstützungsbeiträge an Sportorganisationen davon abhängig gemacht werden, dass sie sich für einen fairen und sicheren Sport einsetzen und das Wohl der Athletinnen und Athleten gewährleisten.

Projekte von kantonalem Interesse: Das Gesetz soll es ermöglichen, Projekte von besonderem kantonalem Interesse auch mit ordentlichen Mitteln zu unterstützen, wenn der Swisslos-Sportfonds nicht genügend Mittel bereitstellen kann.

Mit diesen Massnahmen soll die Sportförderung im Kanton Aargau effizienter und nachhaltiger gestaltet werden. Der Grosse Rat wird den Gesetzesentwurf nun in einer ersten Beratung prüfen.

Aarau24 (fa)