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Kanton
10.09.2024

Bundesrat genehmigt das Aargauer Waldgesetz nicht vollständig

Der Bundesrat rügt den Kanton Aargau für sein Waldgesetz und genehmigt nicht alle Änderungen. (Symbolbild)
Der Bundesrat rügt den Kanton Aargau für sein Waldgesetz und genehmigt nicht alle Änderungen. (Symbolbild) Bild: Keystone/PETER SCHNEIDER
Das vom Aargauer Grossen Rat beschlossene Waldgesetz widerspricht bei der Bestimmung zu Einrichtungen zur Freizeit- und Erholungsnutzung den Vorgaben des Bundes. Der Bundesrat hat diese Bestimmung am Mittwoch abgelehnt. Er genehmigte jedoch die meisten Änderungen des Waldgesetzes.

Die abgelehnte Bestimmung sehe vor, dass einfache Einrichtungen zur Freizeit- und Erholungsnutzung im Wald bei nachgewiesenem Bedarf zonenkonform seien, teilte der Bundesrat mit.

Das Bundesrecht und die bundesgerichtliche Rechtsprechung verlangten jedoch, dass solche Einrichtungen einer Ausnahmebewilligung gemäss Raumplanungsgesetz und Waldgesetz bedürften, da sie nicht zonenkonform seien, hiess es.

Der Bundesrat genehmigte eine weitere Bestimmung im neuen Waldgesetz nur unter Vorbehalt. Der Kanton müsse diese Bestimmung bundesrechtskonform ausgelegen. Die Regelung sieht vor, dass der Kanton Zonen zur Freizeitnutzung im Wald ausscheiden kann.

Aarau24/ SDA