Verkaufsstellen von Tabak- und Nikotinprodukten müssten sicherstellen, dass die Bestimmungen eingehalten würden und Hinweise zum Verkaufsalter vorhanden seien, teilte die Staatskanzlei Solothurn am Mittwoch mit. Bei Verstössen gegen die Verkaufsbestimmungen könnten der Betrieb und die Verkaufsperson gebüsst werden.
Der Bundesrat setzte das nationale Tabakproduktegesetz auf den 1. Oktober in Kraft. Damit werden neben herkömmlichen Zigaretten neu auch E-Zigaretten und alle nikotin- und tabakhaltigen Produkte wie zum Beispiel pflanzliche Raucherwaren, Wasserpfeifen, Nikotinbeutel oder CBD-Produkte schweizweit erst ab 18 Jahren erhältlich sein.
Bereits im Jahr 2019 hatte der Kanton Solothurn im Gesundheitsgesetz den Verkauf von Tabakwaren an unter 18-Jährige eingeschränkt. Neue Nikotinprodukte wie E-Zigaretten - auch bekannt als Vapes, Liquids oder Puff Bars - waren von diesem Verbot jedoch bisher ausgenommen.