Philippe Kühni (GLP), Mitglied des Kreisschulrats Aarau-Buchs, hat in einem Schreiben dringende Fragen zur künftigen Schulraumsituation an den Kreisschulrat gestellt.
Die Kreditvorlage sah den Bau eines temporären Systembaus als Übergangslösung für die Primarschule und den Kindergarten in Buchs vor. Nach der Abstimmung warnte der Gemeinderat, dass ohne den Systembau der «kurz- bis mittelfristig erforderliche Schulraumbedarf» nicht gedeckt werden könne.
Gesetzliche Pflichten
Kühni verweist in seinem Schreiben auf die gesetzliche Pflicht der Gemeinde Buchs, ausreichend Schulraum bereitzustellen. Gemäss Artikel 53 des Schulgesetzes sind die Gemeinden dafür verantwortlich, die notwendigen Schullokale, Turnhallen und Spielplätze zu beschaffen und zu unterhalten. Die Satzungen der Kreisschule Aarau-Buchs untermauern dies: Die Planung und der Betrieb der Schulanlagen liegen in der Verantwortung der Standortgemeinden. Der Gemeindeverband beteiligt sich nicht an den dafür nötigen Investitionen.
Plan B benötigt
Vor diesem Hintergrund stellt Kühni fünf zentrale Fragen an den Kreisschulrat. Zunächst möchte er wissen, ob die Gemeinde Buchs die Kreisschule bereits informiert hat, die gesetzliche Pflicht zur Bereitstellung von Schulraum nicht zu erfüllen. Weiter fragt er, ob der Kreisschulrat weiterhin vom gleichen Raumbedarf im Sommer 2025 ausgeht und ob bereits ein alternativer Plan in Erwägung gezogen wurde, beispielsweise durch längere Schulwege zu anderen Standorten.
Falls es derzeit keinen Plan B gebe, so Kühni, stelle sich die Frage, ob der Regierungsrat über die Situation informiert sei und ob §53 Abs. 3 des Schulgesetzes berücksichtigt wurde. Dieser Paragraph sehe vor, dass der Regierungsrat auf Kosten der Gemeinde die notwendigen Massnahmen ergreifen kann, falls eine Gemeinde ihre Pflicht vernachlässigt.