Ziel war die Einführung klarer Richtlinien für die interne und externe Ausschreibung von Stellen, um Transparenz und Nachvollziehbarkeit im Anstellungsverfahren zu gewährleisten.
In der Stellungnahme des Stadtrats wurde betont, dass die Stadt Aarau derzeit 794 Mitarbeitende in unterschiedlichen Funktionen beschäftigt. Diese Mitarbeitenden sind in zehn Lohnklassen eingeteilt, wobei ab Lohnklasse fünf Führungsfunktionen möglich sind. Der Stadtrat erkennt die Bedeutung interner Entwicklungsmöglichkeiten und bekräftigt, dass die interne Besetzung von offenen Stellen, insbesondere in Führungsbereichen, eine zentrale Rolle spielt.
«Zusätzlicher Aufwand»
Dennoch hat der Stadtrat Bedenken hinsichtlich der generellen Ausschreibungspflicht geäussert. «Die geforderte Regelung ist aus mehreren Gründen problematisch», so der Stadtrat. «Hervorragende Mitarbeitende, die sich über Jahre auf eine weiterführende Funktion vorbereitet haben, könnten in ihren Bemühungen nicht gewürdigt werden.» Zudem würde der Zwang zur internen Ausschreibung einen zusätzlichen Aufwand für die betroffenen Mitarbeitenden und das Personalwesen bedeuten.
Ein weiteres Argument betrifft die Wahrnehmung externer Bewerbender. Sollte bei einem Auswahlverfahren eine interne Bewerbung bevorzugt werden, könnten sich externe Bewerber ungerecht behandelt fühlen. «Sowohl intern wie auch extern birgt diese Konstellation die Gefahr einer Rufschädigung der Stadt Aarau als glaubwürdige Arbeitgeberin», fügte der Stadtrat hinzu.
Trotz dieser Bedenken habe der Stadtrat bei der Revision des Personalreglements die Möglichkeit zur externen Ausschreibung als Option offen gelassen. In den vergangenen Jahren wurde diese Option regelmässig in Anspruch genommen, um den unterschiedlichen Bedürfnissen im Personalwesen gerecht zu werden, so der Stadtrat abschliessend.