Die Gemeindeversammlung wurde nach einer knappen Stunde um 21.30 Uhr geschlossen. Im Mittelpunkt der Sitzung standen zwei zentrale Beschlüsse zur zukünftigen Nutzung und Sanierung der Liegenschaft Muhen Nr. 1142, bekannt als „Waldeck“.
Kauf und Sanierung des „Waldeck“ beschlossen
Mit grosser Zustimmung bewilligten die Anwesenden den Kauf des Gebäudes an der Hauptstrasse 43 mit einem Verpflichtungskredit von maximal CHF 2'000'000. Für notwendige Sanierungsarbeiten wurde zudem ein weiterer Kredit von CHF 100'000 beschlossen. Damit plant die Gemeinde, das „Waldeck“ in Zukunft für kommunale Zwecke zur Verfügung zu stellen.
Referendumsfrist läuft bis Ende November
Die gefassten Beschlüsse unterliegen dem fakultativen Referendum. Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden haben die Stimmberechtigten bis zum 29. November 2024 Zeit, eine Urnenabstimmung zu verlangen. Dazu muss ein Fünftel der Stimmberechtigten eine entsprechende Unterschriftensammlung einreichen. Eine Muster-Unterschriftenliste ist bei der Abteilung Zentrale Dienste der Gemeinde erhältlich.