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Schweiz
13.11.2024

Strafbefehl gegen zwei Journalistinnen von SRF

Unsaubere Recherche? SRF verteidigt seine Journalistinnen.
Unsaubere Recherche? SRF verteidigt seine Journalistinnen. Bild: SRF
Zwei SRF-Journalistinnen wurden wegen übler Nachrede gegen den mit Kryptogeschäften bekannt gewordenen Jungunternehmer Dadvan Yousuf verurteilt.

Die SRF-Mitarbeiterinnen hatten den Kryptounternehmer Dadvan Yousuf im Februar 2022 in Zusammenhang mit der Unterstützung von betrügerischen und terroristischen Organisationen gebracht und damit seine Ehre verletzt.

Bussen von 3000 bzw. 3600 Franken

Die Staatsanwaltschaft verurteilt die Journalistinnen zu einer bedingten Geldstrafe in der Höhe von 3000 beziehungsweise 3600 Franken. Zudem müssen sie je 300 Franken Busse sowie die Verfahrensgebühren von 1200 Franken bezahlen. Ausserdem werden sie dazu verpflichtet, die Anwaltskosten von Yousuf in der Höhe von rund 10 700 Franken zu tragen.

Schadenersatzforderung in Millionenhöhe

Ausserdem strebt Yousuf einen Zivilprozess an, in dem er - gemäss dem «Tages Anzeiger» - Schadenersatz in der Höhe eines «Millionenbetrags» fordert. Der SRF-Bericht habe nicht nur sein Geschäft zerstört, sondern ihm in mehrfacher Hinsicht finanziell geschadet.

Falsche Angaben

Yousuf erlangte wegen seiner Geschichte, wie er als Flüchtling dank Kryptowährungen wie Bitcoin zum Millionär wurde, grosse Bekanntheit. Die zwei SRF-Journalistinnen thematisierten in ihrem Artikel Ungereimtheiten in dieser Geschichte. So stimmten Details über die Art und Weise, wie Yousuf als Kind erste Bitcoins gekauft haben will, in zuvor erschienenen Medienbeiträgen nicht. Auch eine frühere Aussage Yousufs, wonach er für ein Krypto-Projekt eine Bewilligung der Finanzmarktaufsicht Finma habe, wurde widerlegt.

Anonyme Quelle

Die Journalistinnen zitieren in ihrem Beitrag eine anonyme Quelle, die behauptet, Yousuf habe Transaktionen mit Kryptowährungen an Adressen getätigt, «die auf schwarzen Listen» stünden und «vor denen auf Krypto-Plattformen gewarnt» werde. In diesen Warnungen werde «von Betrügern, Terrorfinanzierung und Verbindungen etwa nach Russland und in die Ukraine gesprochen» und seien gemäss der anonymen Quelle «verdächtig».

Die Zürcher Staatsanwaltschaft kommt nun zum Schluss, dass durch den Artikel, der Eindruck entstanden sei, Yousuf «habe anrüchige Transaktionen getätigt und damit terroristische und betrügerische Organisationen unterstützt. Insgesamt implizierte der Artikel damit, der Geschädigte sei aufgrund seines Handelns und seiner (Lebens)Einstellungen eine verwerfliche Person.»

Die Journalistinnen seien sich dessen bewusst gewesen und hätten mit der Publikation «zumindest billigend in Kauf» genommen, «das Gefühl des Geschädigten, ein ehrbarer Mensch zu sein, zu verletzen».

SRF steht zu den Journalistinnen

SRF stellt sich hinter die Journalistinnen und deren Berichterstattung. «Die Journalistinnen haben ihre Informationen nach den Vorgaben der publizistischen Leitlinien von SRF und den Regeln des journalistischen Handwerks sorgfältig und eingehend überprüft», heisst es in einer Stellungnahme.

Trotzdem verzichtet SRF auf eine Einsprache gegen die noch nicht rechtskräftigen Strafbefehle. 

Thomas Renggli