Die Kommission anerkennt, dass es noch Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen gibt, wie sie in ihrer Mitteilung vom Mittwoch schreibt. Trotzdem lehnte sie die vom Dachverband der Aargauer Arbeitnehmenden-Organisationen ArbeitAargau im Juni eingereichte Initiative grossmehrheitlich ab. Mehrheitlich seien die Mitglieder der Meinung, dass es keinen Bedarf für eine Praxisänderung gebe.
In Statistiken zeige sich bereits eine Tendenz der Verminderung der Lohnunterschiede. Die von der Initiative verlangten Lohnanalysen seien ein grosser Aufwand. Die geforderte Fachstelle für Gleichstellung verursache ebenfalls viel Aufwand und es seien hohe Personalkosten zu erwarten. Wie auch die Regierung sehe auch die AVW Massnahmen im Bereich Aus- und Weiterbildung sowie im Bereich Vereinbarkeit von Beruf und Familie als sinnvoller an.
Materielle Gültigkeit diskutiert
Die Kommission habe ausgiebig über die materielle Gültigkeit der Initiative diskutiert, weil sie möglicherweise in die Kompetenz des Bundesrechts eingreife. Regierungsrat und Kommission AVW seien aber der Meinung, dass die Volksinitiative ein sozialpolitisches Ziel verfolge und somit zulässig sei. Mit grosser Mehrheit sei die Initiative in formeller wie auch in materieller Hinsicht als gültig erklärt worden.
Der Grosse Rat wird sich voraussichtlich im Januar 2025 mit dem Geschäft befassen, wie die AVW schreibt.