Nach einem ersten Vogelgrippe-Fall im November im Kanton Uri folgten weitere im Thurgau, Schaffhausen und Bern. Betroffen waren bisher ein Schwan und mehrere Möwen. Um die weitere Verbreitung zu verhindern, erliess das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) im Dezember eine Verordnung, die neu auch für das Schweizer Mittelland mit dem Aargau gilt.
Das Beobachtungsgebiet umfasst einen Drei-Kilometer-Uferstreifen von Aare, Limmat, Reuss, Rhein sowie Hallwilersee und Klingnauer Stausee. Geflügelhaltende müssen ihre Tiere dort besonders gut beobachten, Todesfälle aufzeichnen sowie Krankheitssymptome und Seuchenverdachtsfälle ihrer Tierarztpraxis oder direkt dem kantonalen Veterinärdienst melden, wie das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) schreibt.
Wer 50 oder mehr Hühner, Gänse und anderes Hausgeflügel hält, darf seine Tiere nur noch unter Auflagen ins Freie lassen. Geflügelmärkte und -ausstellungen sind nur eingeschränkt möglich. Die Massnahmen gelten mindestens bis Ende März 2025, wie das DGS schreibt.
Auch Hobbyhalter müssen ihre Tiere anmelden
Das DGS erinnert daran, dass auch Hobbyhalter mit wenigen Tieren verpflichtet sind, ihre Hühner, Enten, Gänse, Truten, Fasane, Wachteln und so weiter bei der Abteilung Landwirtschaft Aargau zu melden. Die Übertragung des Vogelgrippevirus auf den Menschen sei äusserst selten und nur durch sehr engen Kontakt möglich. Tot aufgefundene Wildvögel sollten nicht berührt und der Jagdaufsicht gemeldet werden. Geflügelprodukte wie Pouletfleisch und Eier könnten jedoch bedenkenlos konsumiert werden.