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Erlinsbach
17.02.2025

Letzte Chance für Kandidaturen zur Finanzkommission Erlinsbach

(Symbolbild)
(Symbolbild) Bild: Video Stadt Rapperswil-Jona (Screenshot)
Am 30. März 2025 findet der zweite Wahlgang für die Ersatzwahl von zwei Mitgliedern der Finanzkommission Erlinsbach statt. Die Frist für Wahlvorschläge endet am 19. Februar 2025 um 12:00 Uhr.

Beim ersten Wahlgang am 9. Februar 2025 konnte keine Kandidatin oder kein Kandidat das absolute Mehr erreichen. Daher kommt es nun zu einem zweiten Wahlgang, in dem nur Personen antreten können, die innert der gesetzlichen Frist offiziell vorgeschlagen werden.

Wahlvorschläge einreichen

Interessierte müssen sich von mindestens zehn Stimmberechtigten aus dem Wahlkreis nominieren lassen. Die entsprechenden Wahlvorschläge sind bis spätestens Mittwoch, 19. Februar 2025, um 12:00 Uhr bei der Gemeindekanzlei einzureichen. Das Formular dafür ist online abrufbar oder direkt bei der Kanzlei erhältlich.

Stille Wahl möglich

Sollten bis zum Fristende nicht mehr Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen werden als Sitze zu vergeben sind, erklärt das Wahlbüro diese Personen als in stiller Wahl gewählt. Falls es jedoch mehr Kandidaturen gibt, folgt am 30. März 2025 die Urnenwahl.

 

Aarau24 (glb)