Beim ersten Wahlgang am 9. Februar 2025 konnte keine Kandidatin oder kein Kandidat das absolute Mehr erreichen. Daher kommt es nun zu einem zweiten Wahlgang, in dem nur Personen antreten können, die innert der gesetzlichen Frist offiziell vorgeschlagen werden.
Wahlvorschläge einreichen
Interessierte müssen sich von mindestens zehn Stimmberechtigten aus dem Wahlkreis nominieren lassen. Die entsprechenden Wahlvorschläge sind bis spätestens Mittwoch, 19. Februar 2025, um 12:00 Uhr bei der Gemeindekanzlei einzureichen. Das Formular dafür ist online abrufbar oder direkt bei der Kanzlei erhältlich.
Stille Wahl möglich
Sollten bis zum Fristende nicht mehr Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen werden als Sitze zu vergeben sind, erklärt das Wahlbüro diese Personen als in stiller Wahl gewählt. Falls es jedoch mehr Kandidaturen gibt, folgt am 30. März 2025 die Urnenwahl.