Der Aarauer Stadtrat hat gemäss dem Taxireglement von 2014 insgesamt 15 Taxi-Betriebsbewilligungen A für den Zeitraum von 2024 bis 2027 vergeben. Eine dieser Bewilligungen ist nun erloschen und wird neu vergeben. Die Bewilligung A berechtigt zur Nutzung des Standplatzes am Bahnhof SBB Aarau.
Voraussetzungen für Bewerber
Interessierte Taxi-Unternehmen müssen verschiedene Anforderungen erfüllen. Dazu gehören:
- Wohn- oder Geschäftssitz in der Schweiz
- Handlungsfähigkeit und guter Leumund
- Betriebliche Eignung für einen einwandfreien Taxidienst
- Geordnete finanzielle Verhältnisse
Zusätzlich sind diverse Dokumente einzureichen, darunter Straf- und Betreibungsregisterauszüge sowie Angaben zu Fahrzeugen und Personal.
24 Stunden Service nötig
Die Stadt Aarau beabsichtigt, die Bewilligung einem Unternehmen zuzuteilen, das bereits eine Taxi-Betriebsbewilligung B besitzt. Die Reihenfolge der erteilten B-Bewilligungen wird dabei berücksichtigt. Für Inhaber einer bestehenden A-Bewilligung ist eine Bewerbung kaum aussichtsreich.
Bewerber müssen nachweisen, dass sie einen 24-Stunden-Taxidienst gewährleisten können. Zudem sind Nachweise für einen kundenfreundlichen Betrieb und Zusammenarbeitsvereinbarungen mit anderen A-Bewilligungsinhabern erforderlich.