- Kolumne von Dr. Philipp Gut
Als ich im November 2023 in der Weltwoche enthüllte, dass der neue Schaffhauser Ständerat Simon Stocker (SP) in Zürich wohnt, wollte niemand etwas davon wissen, dass dies ein Problem sein könnte. Was kümmern einen schon Verfassung und Gesetz, wenn es um politische Präferenzen geht?
16 Monate später erklärt das Bundesgericht die Wahl Stockers für ungültig, weil er zum Zeitpunkt der Wahl in Zürich wohnte. Der Tages-Anzeiger schreibt dazu: «Es ist ein Vorgang von seltener Wucht in der Schweizer Demokratiegeschichte.»
Stocker versteht Richter nicht
Ich habe Stocker damals mit den Recherchen konfrontiert. Er schob sie beiseite und meinte, es handle sich um «private Fragen». Gegenüber dem Schweizer Radio und Fernsehen nannte er die Vorwürfe «grotesk» und «an den Haaren herbeigezogen».
Auch heute noch, nach dem klaren Verdikt des Bundesgerichts, sagt Stocker stur, er verstehe das Urteil nicht. Das lässt tief blicken und offenbart einiges über sein Rechtsverständnis.
Obergericht in schiefem Licht
In ein schiefes Licht gerät auch das Schaffhauser Obergericht, das den Fall gar nie aufgrund der einfach zu beschaffenden Indizien für Stockers tatsächlichen Lebensmittelpunkt zum Zeitpunkt der Wahl beurteilt hat. Dazu hätte es nur, wie es auch die Steuerbehörden machen, die Rechnungen für Energie, Wasser oder Kinderbetreuung verlangen und vergleichen müssen.
Auch die Schaffhauser Staatskanzlei, verantwortlich für die korrekte Durchführung der Wahlen, soll gewusst haben, dass Stocker hauptsächlich in Zürich lebte.
Schweigekartell der Medien
Zum Schaffhauser Schweigekartell gehörten auch die Medien, von der Schaffhauser AZ, dem linken Hausblatt Stockers, bis zu den bürgerlichen Schaffhauser Nachrichten. Sie alle wussten von den Vorwürfen an Stocker, wischten sie aber unter den Tisch.
Gesucht: starker bürgerlicher Konkurrent
Nun kommt es im Juni zu erneuten Wahlen. Stocker will wieder antreten. Ob sein damals um die Wahl geprellter Konkurrent Thomas Minder (parteilos) erneut kandidiert, ist noch nicht bekannt.
Wichtig wäre auf jeden Fall, dass Stocker einen starken bürgerlicher Konkurrenten erhält. Und gerne auch einen, der den Rechtsstaat versteht und achtet.