Gestützt auf ein eingeholtes psychiatrisches Fachgutachten geht die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach davon aus, dass eine engmaschige Betreuung in diesem Fall zwingend erforderlich gewesen wäre, wie die Oberstaatsanwaltschaft Aargau am Mittwoch mitteilte.
Der 17-Jährige hatte sich während eines stationären Aufenthalts wiederholt selbst schwere Verletzungen zugefügt. Am 30. Dezember 2020 wurde der Patient regungslos im Zimmer aufgefunden, nachdem er sich zuvor erneut mehrfach fallen gelassen hatte, wie es in der Medienmitteilung heisst.
Er wurde notfallmedizinisch versorgt und per Helikopter ins Universitätsspital Zürich überführt, wo er wenige Tage später an den Folgen eines schweren Schädel-Hirn-Traumas verstarb.
Die Staatsanwaltschaft beantragt eine unbedingte Freiheitsstrafe von sechs Jahren gegen die Oberärztin sowie eine bedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren gegen den leitenden Oberarzt. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für beide Beschuldigten die Unschuldsvermutung.