- Kolumne von Dr. Philipp Gut
«Ich zweifle an unserem System», sagt Gemeindepräsident Roman Habrik (FDP). Der Grund: Ein krimineller eritreischer Flüchtling hat einen Landesverweis erhalten. Er reiste nach Luxemburg. Doch die Luxemburger wollten ihn nicht. Er konnte dort kein erneutes Asylgesuch stellen – wegen des Dublin-Abkommens.
Es kommt noch dicker
Und was machte der Eritreer? Er kehrte kurzerhand in die Schweiz zurück, in das Land, das ihn ausgewiesen hat. Niemand stoppte ihn.
Doch es kommt noch dicker: Er meldete sich wieder bei der Gemeinde Kirchberg, wo er ansässig gewesen war – und kassiert nun dort Sozialhilfe.
Affront für Steuerzahler
Es ist absurd: Der ausländische Straftäter darf nicht hier sein, aber er darf hier Sozialhilfe beziehen.
Gemeindepräsident Habrik und die Einwohner von Kirchberg geben sich in Medien frustriert. Es sei ein Affront, dass sie mit Steuergeldern unkooperative und kriminelle Flüchtlinge gleich behandeln müssten wie Personen, die unverschuldet arbeitslos geworden seien.
Internationale Verträge knebeln Schweiz
Man kann den Unmut verstehen. Die Kirchberger müssen sich legal ausnehmen lassen von einem dahergelaufenen Kriminellen und können nichts dagegen tun.
Verantwortlich sind letztlich internationale völkerrechtliche Verträge wie die Flüchtlingskonvention von 1951. Auch hat das Schweizervolk 2018 die Selbstbestimmungsinitiative der SVP abgelehnt, die genau solch absurde Situationen verhindert hätte.