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Kanton
08.05.2025

Aargauer Gericht weist SP-Beschwerde gegen Infobroschüre ab

Die SP Aargau ist mit ihrer Abstimmungsbeschwerde beim Verwaltungsgericht gegen die Informationsbroschüre zur Volksabstimmung über das Steuergesetz abgeblitzt.
Die SP Aargau ist mit ihrer Abstimmungsbeschwerde beim Verwaltungsgericht gegen die Informationsbroschüre zur Volksabstimmung über das Steuergesetz abgeblitzt. Bild: Screenshot
Die Aargauer Stimmberechtigten entscheiden wie geplant am 18. Mai über die Revision des Steuergesetzes. Das Verwaltungsgericht hat die Abstimmungsbeschwerde der SP abgewiesen. Die geäusserte Kritik an den Angaben in der Abstimmungsbroschüre sind demnach unbegründet.

Die von den Beschwerdeführenden bemängelten Beispiele dürften nicht isoliert betrachtet werden und seien daher nicht zu beanstanden, teilten die Gerichte Kanton Aargau am Mittwoch mit.

Die aufgeführten Beispiele von Steuerzahlenden, die von der Revision profitieren, müssen gemäss Entscheid des Verwaltungsgerichts in den Gesamtzusammenhang gestellt werden.

"Sachlich und transparent" informiert

Der Regierungsrat habe in der Abstimmungsbroschüre nach Massgabe der einschlägigen rechtlichen Vorgaben "hinreichend sachlich und transparent über die zur Abstimmung stehende Steuergesetzrevision und deren Auswirkungen informiert", hiess es weiter.

Die vier Beispiele in der Abstimmungsbroschüre machten lediglich einen kleinen Teil der gesamten Abstimmungserläuterungen aus, hiess es in den Erwägungen des 13-seitigen Urteils. Diese würden zudem klar als Beispiele, "wie die finanziellen Auswirkungen für die Steuerpflichtigen aussehen könnten", ausgewiesen.

"Es wird in der Abstimmungsbroschüre nie der Eindruck erweckt, die Beispiele würden ein umfassendes Bild der Auswirkungen der Steuergesetzrevision 2025 auf sämtliche steuerpflichtige natürliche Personen zeigen", hiess es weiter.

Daran ändere auch nichts, dass sich die Beispiele grafisch vom Fliesstext auf derselben Seite abheben würden. Dies sei allein der tabellarischen Darstellung der Beispiele geschuldet, welche wiederum erforderlich sei, damit die Beispiele einfach zu lesen und miteinander vergleichbar seien.

In der Broschüre werde klar ausgeführt, dass bei einer Annahme der Revision etwa die Hälfte der Steuerpflichtigen von niedrigeren Steuern profitiere. Für die übrigen Steuerpflichtigen würden sich keine Änderungen ergeben.

Stimmberechtigte verstehen es

"Diese unmissverständliche Aussage steht direkt über der Tabelle mit den Beispielen. Es ist deshalb nicht nachvollziehbar, weshalb die Beschwerdeführenden befürchten, die Stimmberechtigten würden die Beispiele fälschlicherweise so interpretieren, dass sämtliche Bevölkerungsteile von Steuersenkungen profitierten", hielt das Verwaltungsgericht fest.

Es sei weiter nicht zu beanstanden, dass der Regierungsrat lediglich Beispiele von Steuerpflichtigen aufzeige, auf welche sich die Vorlage direkt auswirke. Dass die Aussage, wonach sich für 50 Prozent der Steuerpflichtigen keine Änderungen ergeben würden, zusätzlich durch Beispiele plausibilisiert werde, sei für das Verständnis der Stimmberechtigten "nicht notwendig".

Umstrittene Revision des Steuergesetzes

Das Urteil des Verwaltungsgerichts vom Mittwoch ist noch nicht rechtskräftig und kann beim Bundesgericht in Lausanne angefochten werden. Die vier SP-Mitglieder bemängelten in der Beschwerde, die Angaben in der Abstimmungsbroschüre seien irreführend und müssten korrigiert werden.

Die Steuergesetzrevision sieht tiefere Vermögenssteuern und höhere Kinderabzüge vor. SVP, FDP und Mitte sind klar dafür, SP und Grüne lehnen die Vorlage ab.

SP überlegt sich Gang ans Bundesgericht

Die SP kann das Urteil des Verwaltungsgerichts nach eigenen Angaben "nicht nachvollziehen". In einer Stellungnahme schrieb die SP, man behalte sich vor, nach der Abstimmung eine Beschwerde beim Bundesgericht einzureichen. Es bleibe ein Fakt, dass rund 80 Prozent der Aargauer und Aargauerinnen in der Broschüre "unsichtbar bleiben".

Der Regierungsrat zeigte sich in seiner Stellungnahme "erfreut über das Urteil" - und führte gleich nochmals auf, weshalb er die Steuergesetzrevision den Stimmberechtigten zur Annahme empfiehlt.

Keystone-SDA