Home Region Sport Schweiz/Ausland Magazin Agenda
Kanton
10.05.2025

50‘000 Hilfe für Betroffenen der Dürre im Tschad

Für die Nothilfe an Betroffene der extremen Dürre in der Region Farchana im Osten des Tschads hat der Aargauer Regierungsrat einen Beitrag von 50'000 Franken gesprochen. (Archivbild)
Für die Nothilfe an Betroffene der extremen Dürre in der Region Farchana im Osten des Tschads hat der Aargauer Regierungsrat einen Beitrag von 50'000 Franken gesprochen. (Archivbild) Bild: Keystone/AP/BEN CURTIS
Der Aargauer Regierungsrat hat 50'000 Franken als Nothilfe an betroffene Menschen der extremen Dürre in der Region Farchana im Osten des Tschads gesprochen. Das Geld aus dem Swisslos-Fonds wird an Swissaid überwiesen.

Die Region Farchana im Osten des Tschads leidet unter extremer Dürre mit ausgetrockneten Böden, verdorrten Feldern und erschöpften Wasserquellen, wie die Staatskanzlei Aargau am Freitag mitteilte. Die Situation spitze sich zusätzlich zu, da seit Ausbruch des Bürgerkriegs im Sudan über eine Million Menschen in den Tschad geflüchtet seien.

Die Kombination aus der Klimakrise und der starken Zuwanderung habe gravierende Folgen: Knapp 900'000 Menschen im Osten und Nordosten des Tschads seien derzeit von Hunger und Krankheiten wie Cholera und Malaria bedroht.

Im Rahmen eines Nothilfe-Projekts sollen nach Angaben der Staatskanzlei 3000 bedürftige Haushalte alle drei Monate mit Lebensmittelpaketen mit Grundnahrungsmitteln und Hygieneartikeln versorgt werden. Besonders berücksichtigt würden Kinder unter fünf Jahren, stillende Mütter, ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen und alleinstehende Frauen.

Mit seinem Beitrag führe der Kanton Aargau seine langjährige Tradition fort, Menschen in Not mit Mitteln aus dem Swisslos-Fonds zu unterstützen, hielt die Staatskanzlei fest.

SVP und FDP sind gegen Hilfe

Grossräte aus den Reihen der SVP und FDP wollen diese Praxis ändern. Sie reichten eine Motion im Parlament zur Änderung der Verordnung zum Swisslos-Fonds ein.

Die Katastrophenhilfe und die humanitäre Hilfe soll demnach nur noch im Inland ausbezahlt werden. Über eine Verordnung entscheidet der Regierungsrat in eigener Kompetenz.

Keystone-SDA