In Hirschthal stehen wichtige Wahlen bevor: Am Sonntag, 28. September 2025 finden die Gesamterneuerungswahlen aller kommunalen Gremien für die Amtsperiode 2026 bis 2029 statt. Zur Wahl stehen der fünfköpfige Gemeinderat inklusive Gemeindeammann und Vizeammann sowie die Finanzkommission, Steuerkommission und das Wahlbüro.
Jetzt Kandidaturen einreichen
Interessierte Kandidierende müssen ihre Wahlvorschläge bis spätestens Freitag, 15. August 2025, 12.00 Uhr bei der Gemeindekanzlei einreichen. Die Formulare dafür sind online abrufbar oder direkt bei der Kanzlei erhältlich. Die Vorschläge sind gemäss kantonalem Gesetz von zehn stimmberechtigten Personen zu unterzeichnen.
Urnenwahl für Gemeinderat ist obligatorisch
Besonders für den Gemeinderat, Gemeindeammann und Vizeammann gilt: Eine stille Wahl – also ein Verzicht auf den Urnengang bei gleich vielen Kandidaturen wie Sitze – ist gesetzlich ausgeschlossen. Es wird in jedem Fall abgestimmt. Für eine gültige Wahl von Gemeindeammann oder Vizeammann muss die betroffene Person gleichzeitig auch als Mitglied des Gemeinderats gewählt werden.
Stille Wahlen bei Kommissionen möglich
Anders sieht es bei der Finanzkommission, der Steuerkommission und dem Wahlbüro aus: Liegt bis zum Anmeldeschluss keine Überbesetzung vor, kann eine stille Wahl erfolgen. In diesem Fall wird eine Nachmeldefrist von fünf Tagen angesetzt. Nur wenn danach mehr Kandidaturen vorliegen als Sitze zu vergeben sind, kommt es auch hier zu einer Urnenwahl.