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Buchs AG
30.05.2024
30.05.2024 10:56 Uhr

Initiative doch noch nicht erfolgreich eingereicht - SVP Buchs muss noch mal Unterschriften sammeln

Hier wurden die Initiative erfolgreich eingereicht. Nun rudert die Gemeinde zurück
Hier wurden die Initiative erfolgreich eingereicht. Nun rudert die Gemeinde zurück Bild: zvg
Der Gemeinderat hat am 28. Mai 2024 seinen Beschluss vom 30. April 2024 widerrufen, in dem festgestellt wurde, dass das Initiativbegehren «Weg mit dem Einwohnerrat!» zustande gekommen sei.

Ursprünglich hatte der Gemeinderat mitgeteilt, dass das Begehren mit 254 gültigen Unterschriften die notwendigen Voraussetzungen erfüllt habe. Dieser Beschluss wurde jedoch nun auf Grundlage von Artikel 37 des Verwaltungsrechtspflegegesetzes widerrufen.

Falsches Gesetzt angewendet

Der Widerruf erfolgte aufgrund einer fehlerhaften Interpretation der gesetzlichen Bestimmungen. Fälschlicherweise wurde § 60 des Gemeindegesetzes herangezogen, während tatsächlich § 54 Abs. 2 GG in Verbindung mit § 52 Abs. 2 GG gilt. Gemäss diesen Bestimmungen müssen 20 % der Stimmberechtigten, und nicht nur 5 %, das Begehren unterzeichnen. Das bedeutet, dass für das Zustandekommen des Begehrens 846 Unterschriften notwendig sind.

Möglichr Umsetzung verzögert sich

Ziel der Initianten war es, dass 2026 wieder die Gemeindeversammlung stattfindet. Dieser Zeitplan wird nun ein knappes Unterfangen. Ob die nötigen Unterschriften überhaupt zustandekommen ist auch noch nicht klar. 

Aarau24