Ausgenommen davon wären lediglich Feuerwerksartikel mit geringer Emission wie Wunderkerzen oder Tischfeuerwerke. Für Grossanlässe wie die Bachfischet soll der Stadtrat Ausnahmen bewilligen dürfen.
Stadtrat sieht keinen Handlungsbedarf
In seiner Antwort zeigt sich der Stadtrat kritisch gegenüber dem Vorstoss. Zwar anerkenne er die Problematik rund um Lärm, Feinstaub und Abfall. «Der Stadtrat hat Verständnis für diejenigen Menschen, welche sich durch die Folgen des Abbrennens von Feuerwerk gestört fühlen», heisst es in der Stellungnahme. Ein generelles Verbot lehnt er dennoch ab – zu schwierig sei der Vollzug, insbesondere an Feiertagen wie dem 1. August oder Silvester.
Kein Konsens mit Nachbargemeinden
Ein weiteres Argument gegen das Postulat: Die Stadt Aarau hat mit sechs umliegenden Gemeinden (u. a. Biberstein, Küttigen, Oberentfelden) eine gemeinsame Polizeiverordnung. Diese Gemeinden müssten einem Verbot zustimmen – was laut Stadtrat kaum realistisch ist. Auch Nachbargemeinden wie Suhr oder Buchs, die nicht Teil dieser Vereinbarung sind, würden mit eigenen Regelungen Verwirrung und Probleme beim Vollzug verursachen.
Bestehende Regelungen genügen laut Stadtrat
Derzeit ist das private Abbrennen von Feuerwerk in Aarau an vier Tagen im Jahr erlaubt. Ausnahmebewilligungen werden nur bei «öffentlichem Interesse» ausgesprochen. Für den Stadtrat besteht kein akuter Handlungsbedarf. Er verweist zudem auf die noch ausstehende nationale Abstimmung zur Feuerwerksinitiative, welche die Debatte möglicherweise auf höherer Ebene klären könnte.