Mit der Inkraftsetzung des neuen § 37a der Gemeindeordnung sowie des dazugehörigen Reglements wird es in Aarau künftig transparenter, wie politische Kampagnen finanziert werden. Der Stadtrat hat beschlossen, die Bestimmungen per 1. August 2025 umzusetzen.
Geltung bereits bei Herbstwahlen
Bereits bei den anstehenden Stadtrats- und Einwohnerratswahlen im Herbst kommen die neuen Regeln zur Anwendung. Wer als Kandidierende*r oder Organisation 5000 Franken oder mehr für eine Kampagne ausgibt, muss dies rechtzeitig melden: 55 Tage vor dem Wahltermin für Einwohnerratswahlen und 37 Tage vor dem Wahltermin für Stadtratswahlen.
Spenden müssen deklariert werden
Auch nach den Wahlen gilt eine Pflicht zur Offenlegung: Wer mindestens 5000 Franken für eine Kampagne eingesetzt hat, muss innerhalb von 90 Tagen nach dem Wahltermin die Einnahmen, Ausgaben und Geldquellen transparent machen. Spenden ab 5000 Franken müssen dabei mit Name der spendenden Person angegeben werden.